Für unsere schweizer Kunden
Über unseren Partner MeinEinkauf.ch können Sie einfach, zu günstigen Versandkosten und vor allem OHNE Zollabgaben
in unserem Schüring Webshop einkaufen.
So funktionierts:
- Sie bestellen im Schüring Webshop mit einer von Ihnen bei meineinkauf.ch registrierte E-Mailadresse.
Die Bezahlung der Ware erfolgt im Schüring Shop - Wir schicken die Ware an die MeinEinkauf GmbH
- MeinEinkauf erledigt alles weitere und stellt Ihnen eine separate Rechnung für den Service mit der Ware zu.
Registrierung bei meineinkauf.ch:
- Registrieren Sie sich einfach unter www.meineinkauf.ch.
Hier erhalten Sie eine persönliche Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Email-Adresse.
Registrierung im Schüring Webshop:
- Mit der persönlichen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! E-Mail-Adresse können Sie sich nun in unserem Schüring Webshop ein Kundenkonto erstellen. Bitte keine andere eigene E-Mail-Adresse verwenden!
- Tätigen Sie Ihre Bestellung in unserem Shop unter Angabe Ihrer persönlichen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! E-Mail-Adresse
- Als Benutzername wählen Sie bitte einen eigenen Namen aus, nicht "meineinkauf".
- Als Rechnungsadresse (entspricht auch Versandadresse) in unserem Schüring Webshop
verwenden Sie bitte ausschließlich:
MeinEinkauf GmbH
Maybachstraße 19 D-78467 Konstanz
Land: Deutschland
Neben der Adressierung an die MeinEinkauf GmbH achten Sie bitte auch auf Ihre Zahlart. - Alle Bestell- und Versandinformationen werden automatisch von Ihrer Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Email-Adresse an Ihre private Email-Adresse weitergeleitet.
Das MeinEinkauf.ch Team bleibt gleichzeitig über den Status Ihrer Bestellung informiert, um diese schnellstmöglich an Ihre Adresse in der Schweiz zu senden. Den Status Ihrer Bestellung können Sie anschliessend ca. 48 Stunden nach Eingang auf www.meineinkauf.ch unter "Meine Bestellungen" einsehen. - Ihre bestellte Ware zahlen Sie direkt in unserem Schüring Webshop . Mit Ihrer Ware erhalten Sie dann eine separate Rechnung über die Servicegebühr von MeinEinkauf.ch.
Beispiel für eine Anmeldung in unserem Webshop mit den Daten von MeinEinkauf.ch
Newsletter
Anmeldung zum Schüring Newsletter
Vorteile:
- Keine Angebote verpassen
- Informationen über Produktneuheiten
- Wichtige Termine wie zum Beispiel Messen erfahren
- Natürlich völlig kostenlos für Sie
- Kein Risiko, jederzeit wieder kündbar
Retourenschein
Retouren können in einem GLS-Shop abgegeben werden.
Vorgehen für die Retourenabwicklung:
- Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit wir Ihnen einen entsprechenden Paketaufkleber zukommen lassen. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Bitte füllen Sie anschließend das Retouren Formular sorgfältig aus, welches Sie hier downloaden können. Retourenformular (PDF-Download)
- Das Retouren-Formular bitte in das Paket legen und dieses mit unserem Retourenaufkleber ausstatten.
- Das Paket kann nun in einem GLS-Shop kostenfrei abgegeben werden.
AGB Allgemein
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schüring Fenster- und Türtechnologie GmbH (Lieferant) für den Verkauf
Download AGB Allgemein
Stand 11.01.2018
I Angebot, Vertragsbedingungen
1. Mit Ausnahme der Bestimmungen in Ziff. II.4. (Aufrechnungsbeschränkung), Ziff. V.1. Satz 1 (einfacher Eigentumsvorbehalt), sowie Ziff. VII.1. und VII.2. (Haftung des Lieferanten), die auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle - auch zukünftigen - Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch die Auftragsannahme weder ganz noch teilweise Vertragsinhalt, ihnen wird in vollem Umfange widersprochen.
2. Die Angebote des Lieferanten sind freibleibend. Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusagen, Garantien und sonstige Zusicherungen der Mitarbeiter des Lieferanten, werden erst durch die schriftliche Bestätigung durch den Lieferanten verbindlich. Die Schriftform wird auch durch die Übermittlung per Telefax oder E-Mail gewahrt.
3. Die zu einem Angebot des Lieferanten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferant das Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, soweit dies nicht zum Ausführen und Annehmen des Angebotes erforderlich ist. Der Lieferant ist verpflichtet, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen, soweit dies nicht zum Ausführen und Annehmen der Bestellung erforderlich ist.
4. Maßgeblich für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in ihrer jeweils neuesten Fassung.
II Preis und Zahlung
1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarungen ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Versand. Bei Lieferungen im Waren-/Rechnungswert von über 500,-- € erfolgt die Lieferung frei Bestimmungsort des Bestellers innerhalb Deutschlands, Frankreichs, Benelux, Österreichs und Spaniens inkl. Verpackung und Versand. Für die nicht genannten Staaten innerhalb der Europäischen Union, gilt für Lieferungen ab einem Warenwert von 750,-- € Lieferung frei Haus inkl. Verpackung und Versand. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzu. In den Versand- und Verpackungskosten sind enthalten Kosten für den Versand mit regulärem Paket. Sonderkosten für Übergrößen, Überlängen, Übergewicht, Versendung mit Spedition oder Schnelllieferung sind vom Käufer gesondert zu tragen. Auf alle Warenlieferungen wird ein Mautaufschlag von derzeit 0,3% des Warenwertes erhoben.
2. Der Mindestbestellwert beträgt 150€, Mindermengenaufschläge werden mit 25 € pauschal weiterberechnet.
3. Rechnungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse fällig. Auszahlungsverluste, die durch Kosten und Gebühren des Zahlungsverkehrs entstehen, trägt der Käufer.
4. Das Recht mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller gegenüber dem Lieferanten nur zu, soweit seine Gegenansprücheaus demselben Vertragsverhältnis resultieren (insbesondere Mängelansprüche), unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Die Rücknahme von Falschbestellung erfolgt nur aufgrund ausdrücklicher gesonderter schriftlicher Vereinbarung und immer nur ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht. Bei einer jeden Abwicklung einer Rücknahme von Falschbestellungen wird grundsätzlich immer eine Bearbeitungsgebühr von 5% des Warenwertes, mindestens jedoch 25 € erhoben. Etwaige Frachtkosten in Zusammenhang einer Falschbestellung und bei sonstigen unberechtigten Reklamationen sind vom Käufer zu tragen.
III Lieferzeit
1. Die Lieferverpflichtung des Lieferanten steht unter dem Vorbehalt vertragsgemäßer, insbesondere richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch den Lieferanten verschuldet.
2. Lieferfristen beginnen mit dem Absenden der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringen der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk des Lieferanten verlassen hat oder der Lieferant gegenüber dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt hat.
4. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Fällen höherer Gewalt, wie z.B. Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der Lieferer liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten des Lieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferant nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird der Lieferant dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
5. Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge einfacher Fahrlässigkeit des Lieferanten entstanden ist, Schaden erwächst, so ist er grundsätzlich nur zu einer pauschalen Verzugsentschädigung berechtigt. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,1%, im Ganzen jedoch höchstens 5 % vom Wert des Teiles der Gesamtlieferung, der in Folge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann.
6. Vertragsgemäß versandfertig oder abholbereit gemeldete Ware muss unverzüglich abgeholt werden, andernfalls ist der Lieferant berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach Wahl des Bestellers zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen.
IV Gefahrenübergang und Entgegennahme
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der bestellten Ware geht bei Versandgeschäften grundsätzlich mit Mitteilung der Versandbereitschaft durch den Lieferanten gegenüber dem Besteller, auf den Besteller über, spätestens jedoch mit dem Absenden der Lieferteile durch den Lieferanten, auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferant andere Leistungen oder Kosten, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Bestellers wird der Lieferant auf Kosten des Bestellers die Warenlieferung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichern.
2. Teillieferungen sind für den Lieferanten in zumutbarem Umfang zulässig.
V Eigentumsvorbehalt
1. Der Lieferant behält sich das Eigentum an den Lieferungen (Vorbehaltsware) bis zum vollständigen Eingang des Kaufpreises vor. Das Eigentum an allen gelieferten Gegenständen geht erst dann auf den Besteller über, wenn alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung durch den Besteller beglichen sind.
2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für den Lieferanten als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne ihn jedoch zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Ziff. 1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Besteller steht dem Lieferanten das Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt das Eigentum des Lieferanten durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Besteller dem Lieferanten bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für den Lieferanten.
3. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er den Lieferanten unverzüglich davon zu benachrichtigen.Der Besteller trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs, zum Aussortieren oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten ersetzt werden.
4. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. den nachfolgenden Ziffn. 5. und 6. auf den Lieferanten übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
5.Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden zusammen mit sämtlichen Sicherheiten, die der Besteller für die Forderung erwirbt, bereits jetzt an den Lieferanten abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht von dem Lieferanten verkauften Waren veräußert, so wird dem Lieferanten die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verkauften Waren abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen der Lieferant Miteigentumsanteile hat, wird diesem ein seinem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.
6. Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung erlischt im Falle des Widerrufs des Lieferanten, spätestens aber bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung eines Wechsels oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Von seinem Widerrufsrecht wird der Lieferant nur dann Gebrauch machen, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass sein Zahlungsanspruch aus diesem oder aus anderen Verträgen mit dem Besteller durch dessen mangelnde Zahlungsfähigkeit gefährdet wird. Auf Verlangen des Lieferanten ist der Besteller verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an den Lieferanten zu unterrichten und diesem die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen zu geben.
7. Übersteigt der Rechnungswert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen einschließlich Nebenforderungen (Zinsen; Kosten o.ä.) insgesamt um mehr als 50 v.H., ist der Lieferant auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Lieferanten verpflichtet.
8. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug ist der Lieferant berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, zu diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb des Bestellers zu betreten und die Vorbehaltsware unter Anrechnung auf den Kaufpreis bestmöglich zu veräußern. Gleiches gilt, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch des Lieferanten aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen mit dem Besteller durch dessen mangelnde Zahlungsfähigkeit gefährdet wird. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben unberührt
VI Haftung für Mängel der Lieferung
1. Mängel der Ware sind unverzüglich, spätestens sieben Tage seit Erhalt schriftlich anzuzeigen. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen. Bei begründeter Beanstandung kann der Lieferant zum Erfüllen des Nacherfüllungsanspruches nach seiner Wahl eine Nachbesserung ausführen oder mangelfreien Ersatz liefern. Erst wenn Nachbesserung oder Nachlieferung fehlschlagen, stehen dem Besteller nach dessen Wahl die weiteren gesetzlichen Rechte aus Mängelansprüchen zu.
2. Gibt der Besteller dem Lieferanten nicht unverzüglich Gelegenheit, sich von dem Sachmangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels.
3. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung hat der Lieferant nur dann zu tragen, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis des Liefergegenstandes, angemessen sind, keinesfalls aber über 150 % des Kaufpreises. Weitere Aufwendungen wie z.B. im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache trägt der Lieferant nur nach Maßgabe des Abschnitts VII dieser Bedingungen
VII Haftung des Lieferanten
1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haftet der Lieferant – auch für seine leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, im Falle grober Fahrlässigkeit zudem beschränkt auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.
2. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten. Vertragswesentlich sind die Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung sowie die Freiheit der Ware von Mängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen und ferner Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die den Schutz des Bestellers oder seines Personals vor erheblichen Schäden bezwecken. Die Beschränkungen gelten ebenfalls nicht in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit der Lieferant Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert hat. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.
3. Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Besteller gegen den Lieferanten aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Diese Frist gilt auch für solche Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, es sei denn, diese Verwendungsweise wurde schriftlich vereinbart. Davon unberührt bleiben die Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die Verjährung von gesetzlichen Rückgriffsansprüchen.
VIII Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten ist der Sitz des Lieferanten.
2. Gerichtsstand ist Bonn.
3. Vereinbart ist deutsches Recht des HGB und BGB, jedoch nicht das UN-Kaufrecht.
4. Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. Unwirksame Bedingungen werden durch solche Formulierungen, die rechtlich wirksam dem wirtschaftlichen Inhalt unwirksamer Klauseln am Nächsten kommen.
AGB Onlineshop
AGB für Verbraucher: Natürliche Person die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können
AGB für Unternehmer: natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
AGB für Unternehmen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schüring Fenster- und Türtechnologie GmbH für Fernabsatzgeschäfte mit Unternehmern
Stand 15. April 2019
- 1 Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren oder sonstigen Leistungen, die eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (Unternehmer gem. § 14 BGB, im Folgenden „Besteller") mit der Schüring Fenster- und Türtechnologie GmbH (im Folgenden: „Lieferant“) unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, insbesondere über den Online-Shop des Lieferanten www.schuering.de (nachfolgend „Online-Shop“) abschließt. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch die Auftragsannahme weder ganz noch teilweise Vertragsinhalt, ihnen wird in vollem Umfange widersprochen.
- 2 Vertragsschluss
(1) Sämtliche Angebote des Lieferanten, insbesondere in Katalogen und dem Online-Shop sind unverbindlich. Erst mit seiner Bestellung gibt der Besteller ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Dieser wird erst mit Annahme durch den Lieferanten wirksam. Vertragspartnerin wird in diesem Fall die Schüring Fenster- und Türtechnologie GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Henderson Chen, Langbaurghstraße 3, 53842 Troisdorf-Spich, Tel: 02241 - 994-0, Fax: 02241 - 994-283, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
(2) Der Besteller kann sein Angebot über die Bestellmaske des Online-Shops oder per E-Mail, per Telefax, per Post oder per Telefon abgeben.
- 3 Bestellung über den Online-Shop
(1) Bei der Bestellung über den Online-Shop wählt der Besteller aus den einsehbaren Produkten eines oder mehrere in der jeweils gewünschten Anzahl für den sog. Warenkorb aus. Nach Einrichtung eines Kundenkontos (bzw. der Anmeldung als bereits registrierter Kunde) wählt der Besteller die gewünschte Zahlungsart aus. Nach anschließender Bestätigung der AGB gibt der Besteller durch Klicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Produkte ab.
(2) Alle eingegebenen Daten werden vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung noch einmal gesammelt angezeigt. Bis zum Absenden der Bestellung kann der Besteller alle eingegebenen Daten über die Schaltfläche „zurück“ ändern oder den Vorgang durch Schließen des Browserfensters abbrechen.
(3) Nach Eingang der Bestellung sendet der Lieferant dem Besteller eine Auftragsbestätigung per E-Mail, in der der Gegenstand der Bestellung aufgeführt wird und der die AGB beigefügt sind. Diese kann der Besteller über die Funktion „Drucken“ ausdrucken. Mit der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Lieferung der bestellten Produkte kommt der Vertrag zustande. Der Lieferant kann den Antrag des Bestellers innerhalb von zwei Tagen ab Eingang der Bestellung annehmen. Hierzu genügt die Übermittlung einer Auftragsbestätigung in Textform. Nimmt der Lieferant den Antrag des Bestellers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Antrags mit der Folge, dass der Besteller nicht mehr an seinen Antrag gebunden ist.
(4) Es steht ausschließlich die deutsche Sprache zum Vertragsabschluss zur Verfügung.
- 4 Preise, Versandkosten, sonstige Kosten
(1) Die im Online-Shop angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer, Verpackungs- und Versandkosten und ggf. sonstige Preisbestandteile. Die Versandkosten richten sich u.a. nach Versandgewicht, Versandart und Lieferort. Genaue Informationen sind unter www.schuering.de abrufbar. Die im Einzelfall anfallenden Versandkosten sind jedenfalls in der Zusammenfassung der Bestelldaten vor Abgabe der Bestellung aufgeführt.
(2) Sofern der Besteller seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union (EU) hat oder die Zahlung von außerhalb der EU vornimmt, können weitere Kosten (z.B. für Zahlungsverkehr oder Einfuhr) anfallen, die von dem Besteller zu tragen sind.
- 5 Fälligkeit, Zahlung, Aufrechnung
(1) Die Zahlung des Kaufpreises ist sofort nach Vertragsschluss fällig.
(2) Dem Besteller stehen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Vorkasse durch (Vorab-)Banküberweisung. Bei Wahl der Zahlungsart Vorkasse wird dem Besteller die Bankverbindung in der Auftragsbestätigung genannt.
(3) Das Recht mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller gegenüber dem Lieferanten nur zu, soweit seine Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis resultieren (insbesondere Mängelansprüche), unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- 6 Rechnungsumschreibungen
Für jede von dem Besteller angeforderte Neuausstellung einer Rechnung wird der Lieferant dem Besteller einen Betrag von 5,00 Euro berechnen, sofern die Neuausstellung durch die Nennung falscher Daten durch den Besteller veranlasst ist. Dem Besteller bleibt der Nach-weis vorbehalten, dass dem Lieferanten kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- 7 Lieferbedingungen, Verfügbarkeit der Produkte
(1) Soweit nicht im Einzelfall anders ausgewiesen, sind grundsätzlich alle über den Online-Shop angebotenen Produkte am Lager verfügbar. Im Einzelfall kann es jedoch sein, dass der Lieferant Produkte bei seinen Vorlieferanten nachbestellen muss, bevor er lieferbereit ist.
(2) Die Lieferverpflichtung des Lieferanten steht unter dem Vorbehalt vertragsgemäßer, insbesondere richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, wenn der Lieferant vor Vertragsschluss mit dem Besteller ein Deckungsgeschäft mit seinem Vorlieferanten abgeschlossen hat und die fehlgeschlagene Selbstbelieferung nicht durch den Lieferanten zu vertreten ist.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der bestellten Produkte auf dem Versandweg an die von dem Besteller bei der Bestellung angegebene Lieferanschrift. Für die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager maßgebend. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Produkte ohne Verschulden des Lieferanten nicht rechtzeitig abgesendet werden können.
(4) Gelingt dem Transportunternehmen die Zustellung der bestellten Produkte nicht, trägt der Besteller die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Besteller die Unmöglichkeit der Zustellung nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Lieferant ihm die Leistung rechtzeitig angekündigt hatte.
(5) Teillieferungen sind für den Lieferanten in zumutbarem Umfang zulässig.
- 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Lieferant behält sich das Eigentum an den Lieferungen (Vorbehaltsware) bis zum vollständigen Eingang des Kaufpreises vor. Das Eigentum an allen gelieferten Gegenständen geht erst dann auf den Besteller über, wenn alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung durch den Besteller beglichen sind.
(2) Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für den Lieferanten als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne ihn jedoch zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Ziff. (1). Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Besteller steht dem Lieferanten das Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt das Eigentum des Lieferanten durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Besteller dem Lieferanten bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für den Lieferanten.
(3) Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er den Lieferanten unverzüglich davon zu benachrichtigen. Der Besteller trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs, zum Aussortieren oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten ersetzt werden.
(4) Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. den nachfolgenden Ziffn. (5) und (6) auf den Lieferanten übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
(5) Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden zusammen mit sämtlichen Sicherheiten, die der Besteller für die Forderung erwirbt, bereits jetzt an den Lieferanten abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht von dem Lieferanten verkauften Waren veräußert, so wird dem Lieferanten die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verkauften Waren abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen der Lieferant Miteigentumsanteile hat, wird diesem ein seinem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.
(6) Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung erlischt im Falle des Widerrufs des Lieferanten, spätestens aber bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung eines Wechsels oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Von seinem Widerrufsrecht wird der Lieferant nur dann Gebrauch machen, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass sein Zahlungsanspruch aus diesem oder aus anderen Verträgen mit dem Besteller durch dessen mangelnde Zahlungsfähigkeit gefährdet wird. Auf Verlangen des Lieferanten ist der Besteller verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an den Lieferanten zu unterrichten und diesem die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen zu geben.
(7) Übersteigt der Rechnungswert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen einschließlich Nebenforderungen (Zinsen; Kosten o.ä.) insgesamt um mehr als 50 v.H., ist der Lieferant auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Lieferanten verpflichtet.
(8) Gerät der Besteller in Zahlungsverzug ist der Lieferant berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, zu diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb des Bestellers zu betreten und die Vorbehaltsware unter Anrechnung auf den Kaufpreis bestmöglich zu veräußern. Gleiches gilt, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch des Lieferanten aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen mit dem Besteller durch dessen mangelnde Zahlungsfähigkeit gefährdet wird. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben unberührt.
- 9 Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
(1) Die im Online-Shop in den Artikelbeschreibungen enthaltenen Abbildungen sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht der vertraglich vereinbarte Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. In den Artikelbeschreibungen enthaltene Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke sowie Angaben zu Sorten, Maßen und Verwendbarkeit der Produkte sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS.
(2) Im Falle eines beabsichtigten Einbaus oder Anbringung der Produkte hat der Besteller die Obliegenheit, die für die Verwendung maßgeblichen Eigenschaften der Produkte zumindest stichprobenartig vor dem Einbau zu überprüfen und dem Lieferanten Mängel der Produkte unverzüglich in Textform anzuzeigen. Soweit der Besteller es vor dem Einbau bzw. dem Anbringen unterlässt, die für die Verwendung maßgeblichen Eigenschaften der Produkte zumindest stichprobenartig zu untersuchen, stellt dies im Verhältnis zu dem Lieferanten eine besonders schwere Missachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (grobe Fahrlässigkeit) dar. In diesem Fall kommen Mängelrechte in Bezug auf diese Eigenschaften nur in Betracht, wenn der betreffende Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Produkts übernommen wurde.
(3) Bei begründeter Beanstandung kann der Lieferant zum Erfüllen des Nacherfüllungsanspruches nach seiner Wahl eine Nachbesserung ausführen oder mangelfreien Ersatz liefern. Erst wenn Nachbesserung oder Nachlieferung fehlschlagen, stehen dem Besteller nach dessen Wahl die weiteren gesetzlichen Rechte aus Mängelansprüchen zu. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Besteller dazu verpflichtet, die ursprünglich gelieferten und beanstandeten Produkte innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ersatzlieferung an den Lieferanten zurückzugeben.
(4) Gibt der Besteller dem Lieferanten nicht unverzüglich Gelegenheit, sich von dem Sachmangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandeten Produkte oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels.
(5) Hat der Besteller die mangelhaften Produkte gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, kann er Ersatz für die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Produkte („Aus- und Einbaukosten“) nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangen.
- Erforderlich sind nur solche Aus- und Einbaukosten, die unmittelbar den Ausbau bzw. die Demontage der mangelhaften Produkte und den Einbau bzw. das Anbringen identischer Produkte betreffen, auf Grundlage marktüblicher Konditionen entstanden sind und dem Lieferanten vom Besteller durch Vorlage geeigneter Belege mindestens in Textform nachgewiesen werden.
- Darüber hinausgehende Kosten des Bestellers für mangelbedingte Folgeschäden wie beispielsweise entgangener Gewinn, Betriebsausfallkosten oder Mehrkosten für Ersatzbeschaffungen sind keine unmittelbaren Aus-und Einbaukosten und daher nicht als Aufwendungsersatz gem. § 439 Abs. 3 BGB ersatzfähig. Dasselbe gilt für Sortierkosten und Mehraufwendungen, die daraus entstehen, dass sich die verkauften und gelieferten Produkte an einem anderen als dem vereinbarten Erfüllungsort befindet.
- Der Besteller ist nicht berechtigt, für Aus- und Einbaukosten und sonstige Kosten der Nacherfüllung Vorschuss zu verlangen.
(6) Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung hat der Lieferant nur dann zu tragen, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis des Liefergegenstandes, nicht unverhältnismäßig sind. Eine Unverhältnismäßigkeit liegt insbesondere vor, soweit die geltend gemachten Aufwendungen, insbesondere für Aus-und Einbaukosten, 150 % des abgerechneten Warenwertes oder 200% des mangelbedingten Minderwerts der Produkte übersteigen. Nicht ersatzfähig sind Kosten des Bestellers für die Selbstbeseitigung eines Mangels, ohne dass hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen sowie Aus- und Einbaukosten, soweit die von dem Lieferanten gelieferten Produkte in ihrer ursprünglichen Sacheigenschaft infolge einer Verarbeitung des Bestellers vor dem Einbau nicht mehr vorhanden war. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die gelieferten Produkte an einen anderen Ort als den vereinbarten Erfüllungsort verbracht worden sind, übernimmt der Lieferant nicht.
- 10 Haftung
(1) Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug und unerlaubter Handlung haftet der Lieferant – auch für seine leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, im Falle grober Fahrlässigkeit zudem beschränkt auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.
(2) Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten. Vertragswesentlich sind die Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung sowie die Freiheit der Produkte von Mängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen und ferner Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die den Schutz des Bestellers oder seines Personals vor erheblichen Schäden bezwecken. Die Beschränkungen gelten ebenfalls nicht in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit der Lieferant Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert hat. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Besteller gegen den Lieferanten aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Produkte entstehen, ein Jahr nach Ablieferung der Produkte. Dies gilt nicht, soweit § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, §§ 478, 479 BGB oder § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreiben sowie in Fällen der Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie für die Verjährung von gesetzlichen Rückgriffsansprüchen.
- 11 Informationen über Speicherung und Zugänglichkeit des Vertragstextes
Bei Bestellung über den Online-Shop wird der Vertragstext durch den Lieferanten in einer für den Besteller nicht direkt einsehbaren Form gespeichert. Alle Bestelldaten sind jedoch in Textform der im Anschluss an eine Bestellung zugesendeten Auftragsbestätigung zu entnehmen. Die AGB stehen auf www.schuering.de zum Download bereit. Diese Daten kann der Besteller selbst speichern und / oder ausdrucken.
- 12 Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Gerichtsstand ist nach Wahl des Lieferanten Bonn oder der Sitz des Bestellers.
(2) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und dem Besteller gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.
AGB für Verbraucher
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schüring Fenster- und Türtechnologie GmbH für Fernabsatzgeschäfte mit Verbrauchern
Stand 15. April 2019
- 1 Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren oder sonstigen Leistungen, die eine natürliche Person zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (Verbraucher gem. § 13 BGB, im Folgenden „Besteller") mit der Schüring Fenster- und Türtechnologie GmbH (im Folgenden: „Lieferant“) unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, insbesondere über den Online-Shop des Lieferanten www.schuering.de (nachfolgend „Online-Shop“) abschließt. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch die Auftragsannahme weder ganz noch teilweise Vertragsinhalt, ihnen wird in vollem Umfange widersprochen.
- 2 Vertragsschluss
(1) Sämtliche Angebote des Lieferanten, insbesondere in Katalogen und dem Online-Shop sind unverbindlich. Erst mit seiner Bestellung gibt der Besteller ein verbindliches Angebot an zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Dieser wird erst mit Annahme durch den Lieferanten wirksam. Vertragspartnerin wird in diesem Fall die Schüring Fenster- und Türtechnologie GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Henderson Chen, Langbaurghstraße 3, 53842 Troisdorf-Spich, Tel: 02241 - 994-0, Fax: 02241 - 994-283, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
(2) Der Besteller kann sein Angebot über die Bestellmaske des Online-Shops oder per E-Mail, per Telefax, per Post oder per Telefon abgeben.
- 3 Bestellung über den Online-Shop
(1) Bei der Bestellung über den Online-Shop wählt der Besteller aus den einsehbaren Produkten eines oder mehrere in der jeweils gewünschten Anzahl für den sog. Warenkorb aus. Nach Einrichtung eines Kundenkontos (bzw. der Anmeldung als bereits registrierter Kunde) wählt der Besteller die gewünschte Zahlungsart aus. Nach anschließender Bestätigung der AGB und der Kenntnisnahme von der Widerrufsbelehrung gibt der Besteller durch Klicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Produkte ab.
(2) Alle eingegebenen Daten werden vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung noch einmal gesammelt angezeigt. Bis zum Absenden der Bestellung kann der Besteller alle eingegebenen Daten über die Schaltfläche „zurück“ ändern oder den Vorgang durch Schließen des Browserfensters abbrechen.
(3) Nach Eingang der Bestellung sendet der Lieferant dem Besteller eine Auftragsbestätigung per E-Mail, in der der Gegenstand der Bestellung aufgeführt wird und der die AGB beigefügt sind. Diese kann der Besteller über die Funktion „Drucken“ ausdrucken. Mit der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Lieferung der bestellten Produkte kommt der Vertrag zustande. Der Lieferant kann den Antrag des Bestellers innerhalb von zwei Tagen ab Eingang der Bestellung annehmen. Hierzu genügt die Übermittlung einer Auftragsbestätigung in Textform. Nimmt der Lieferant den Antrag des Bestellers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Antrags mit der Folge, dass der Besteller nicht mehr an seinen Antrag gebunden ist.
(4) Es steht ausschließlich die deutsche Sprache zum Vertragsabschluss zur Verfügung.
- 4 Preise, Versandkosten, sonstige Kosten
(1) Die im Online-Shop angegebenen Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten. Diese fallen zusätzlich an und richten sich u.a. nach Versandgewicht, Versandart und Lieferort. Genaue Informationen sind unter www.schuering.de abrufbar. Die im Einzelfall anfallenden Versandkosten sind jedenfalls in der Zusammenfassung der Bestelldaten vor Abgabe der Bestellung aufgeführt.
(2) Sofern der Besteller seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union (EU) hat oder die Zahlung von außerhalb der EU vornimmt, können weitere Kosten (z.B. für Zahlungsverkehr oder Einfuhr) anfallen, die von dem Besteller zu tragen sind.
- 5 Fälligkeit, Zahlung, Aufrechnung
(1) Die Zahlung des Kaufpreises ist sofort nach Vertragsschluss fällig.
(2) Dem Besteller stehen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Vorkasse durch (Vorab-)Banküberweisung. Bei Wahl der Zahlungsart Vorkasse wird dem Besteller die Bankverbindung in der Auftragsbestätigung genannt.
(3) Das Recht mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller gegenüber dem Lieferanten nur zu, soweit seine Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis resultieren (insbesondere Mängelansprüche), unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- 6 Rechnungsumschreibungen
Für jede von dem Besteller angeforderte Neuausstellung einer Rechnung wird der Lieferant dem Besteller einen Betrag von 5,00 Euro berechnen, sofern die Neuausstellung durch die Nennung falscher Daten durch den Besteller veranlasst ist. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Lieferanten kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- 7 Lieferbedingungen, Verfügbarkeit der Produkte
(1) Soweit nicht im Einzelfall anders ausgewiesen, sind grundsätzlich alle über den Online-Shop angebotenen Produkte am Lager verfügbar. Im Einzelfall kann es jedoch sein, dass der Lieferant Produkte bei seinen Vorlieferanten nachbestellen muss, bevor er lieferbereit ist.
(2) Die Lieferverpflichtung des Lieferanten steht unter dem Vorbehalt vertragsgemäßer, insbesondere richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, wenn der Lieferant vor Vertragsschluss mit dem Besteller ein Deckungsgeschäft mit seinem Vorlieferanten abgeschlossen hat, die fehlgeschlagene Selbstbelieferung nicht durch den Lieferanten zu vertreten ist, der Lieferant den Besteller unverzüglich nach Kenntniserhalt über die fehlgeschlagene Selbstbelieferung informiert und einen etwaig bereits geleisteten Kaufpreis unverzüglich rückerstattet.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der bestellten Produkte auf dem Versandweg an die von dem Besteller bei der Bestellung angegebene Lieferanschrift.
(4) Gelingt dem Transportunternehmen die Zustellung der bestellten Produkte nicht, trägt der Besteller die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht im Falle der wirksamen Ausübung des Widerrufsrechts durch den Besteller oder, wenn der Besteller die Unmöglichkeit der Zustellung nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Lieferant ihm die Leistung rechtzeitig angekündigt hatte.
- 8 Eigentumsvorbehalt
Der Lieferant behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises vor.
- 9 Widerrufsrecht
Dem Besteller steht ein hinsichtlich der Bestellung ein Widerrufsrecht zu, auf das wie folgt hingewiesen wird:
(1) Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Schüring Fenster- und Türtechnologie GmbH, Langbaurghstraße 3, 53842 Troisdorf-Spich, Tel: 02241 - 994-0, Fax: 02241 - 994-283, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen am dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Schüring Fenster- und Türtechnologie GmbH, Langbaurghstraße 3, 53842 Troisdorf-Spich zu-rückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 150,00 EUR geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
(2) Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
Schüring Fenster- und Türtechnologie GmbH
Langbaurghstraße 3
53842 Troisdorf-Spich
Fax: 02241 - 994-283
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
… [Datum einfügen]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:
…, [Warenbezeichnung / Art.-Nr. einfügen]
bestellt am …/ erhalten am … [Datum einfügen].
… [Kundennamen einfügen]
… [Kundenanschrift einfügen]
____________________
Unterschrift (Hinweis: nur bei Mitteilung auf Papier)
- 10 Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
(1) Der Besteller hat als Käufer der Produkte des Lieferanten Ansprüche wegen etwaig auftretender Mängel.
(2) Bei gebrauchten Produkten beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich ein Jahr ab Ablieferung. Zudem wird der auf Pflichtverletzungen durch den Lieferanten, dessen Angestellte oder sonstige Erfüllungsgehilfen des Lieferanten zurückgehende Schadenersatzanspruch grundsätzlich auf solche Pflichtverletzungen reduziert, bei denen sich der Lieferant, seine Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entgegenhalten lassen müssen.
(3) Von den vorgenannten Beschränkungen ausgenommen sind wiederum Verstöße gegen vertragswesentliche Pflichten sowie Fälle von arglistigem Verschweigen eines Mangels, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Verjährung von gesetzlichen Rückgriffsansprüchen. Vertragswesentlich sind die Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung sowie die Freiheit der Produkte von Mängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen und ferner Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die den Schutz des Bestellers vor erheblichen Schäden bezwecken.
(4) Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Besteller dazu verpflichtet, die ursprünglich gelieferten und beanstandeten Produkte innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ersatzlieferung an den Lieferanten zurückzugeben.
- 11 Informationen über Speicherung und Zugänglichkeit des Vertragstextes
Bei Bestellung über den Online-Shop wird der Vertragstext durch den Lieferanten in einer für den Besteller nicht direkt einsehbaren Form gespeichert. Alle Bestelldaten sowie die Widerrufsbelehrung und das -formular sind jedoch in Textform der im Anschluss an eine Bestellung zugesendeten Auftragsbestätigung zu entnehmen. Die AGB stehen auf www.schuering.de zum Download bereit. Diese Daten kann der Besteller selbst speichern und / oder ausdrucken.
- 12 Gerichtsstand
Hat der Besteller keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand, seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, oder ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder sein Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthaltsort bekannt, ist Gerichtsstand der Sitz des Lieferanten; der Lieferant ist nach seiner Wahl auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.