Schüring Wartungsspray

Beschreibung

Das Schüring Wartungsspray
Optimal für die regelmässige Pflege von beweglichen Beschlagteilen und für eine lange Lebensdauer.
Das Schüring Wartungsspray in der kompakten 100 ml Sprühflasche.
Ideal geeignet zur Wartung und Pflege von Beschlägen an Fenstern,Türen und Toren.
Auch für andere mechanische Teile geeignet.
Lieferform:
Spraydose Inhalt 100ml
VE 1 oder 10 Stück
Anwendung:
Die beweglichen Beschlagteile kurz mit unserem Wartungsspray einsprühen und die Mechanik mehrmals bewegen.
Technische Daten Wartungsspray:
Inhaltsstoffe | Syntheseöle und Additive Umweltneutrales Treibgas |
Farbe | Bräunlich |
Dichte | ca. 0,605 g/cm³ |
Bitte die Sicherheitsvorschriften beachten: Download unter
Sicherheitsdatenblatt Schüring Wartungsspray
ABSCHNITT1:B ezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischsunddes Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
Handelsname Schüring-Wartungsspray
Artikel-Nr. 6100401
1.2.Relevante identifizierte Verwendungendes Stoffs oderGemischs undVerwendungen,vondenenabgeratenwird
Relevante identifizierte Verwendungen:
Schmiermittel, Schmierfette und Trennmittel
Verwendungen, von denen abgeraten wird:
1.3. Einzelheitenzum Lieferanten,der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller / Lieferant Schüring Fenster- und Türtechnologie GmbH
Langbaurghstr. 3, DE-53842 Troisdorf-Spich
Telefon +49(0)2241 / 994 - 0,Telefax +49(0)2241 / 994-283
E-Mail: schuering@schuering.de
Internet: www.schuering.de
Auskunftgebender Bereich AbteilungVertrieb/Customer Service
Telefon +49(0)2241 / 994 – 0
E-Mail (sachkundige Person): schuering@schuering.de
1.4. Notrufnummer
Notfallauskunft Giftnotruf Bonn:
Bei Vergiftungen (in case of poisoning)
Telefon +49(0)228-19 240
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]:
Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien Gefahrenhinweise Einstufungsverfahren
Aerosole (Flam. Aerosol 1) H222: Extrem entzündbares Aerosol.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
GHS02
Signalwort: Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Benzolsulfonsäure, Mono-C16-24-alkylderivate, Calciumsalze
Gefahrenhinweise für physikalische Gefahren
H222 Extrem entzündbares Aerosol.
H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
Ergänzende Gefahrenmerkmale (EU)
EUH208 Enthält Benzolsulfonsäure, Mono-C16-24-alkylderivate, Calciumsalze. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Sicherheitshinweise Prävention
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten
fernhalten. Nicht rauchen.
P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
Sicherheitshinweise Lagerung
P410 + P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
2.3. Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche physikalisch-chemische Wirkungen:
Bei unzureichender Belüftung und/oder durch Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher
Gemische möglich.
Andere schädliche Wirkungen:
Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe / Gefährliche Verunreinigungen / Stabilisatoren:
Produktidentifikatoren |
Stoffname Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] |
Konzentration | |
CAS-Nr.: 106-97-8 01-2119474691-32 |
Butan Flam. Gas 1, Press. Gas
|
50 – < 55 Vol-% |
|
CAS-Nr.: 74-98-6 EG-Nr.: 200-827-9 01-2119486944-21 |
Propan Flam. Gas 1, Press. Gas
|
20 – < 25 Vol-% |
|
CAS-Nr.: 64742-54-7 01-2119484627-25 |
Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere paraf finhaltige Asp. Tox. 1 Gefahr H304 |
8 – < 15 Vol-% |
|
CAS-Nr.: 4259-15-8 01-2119493635-27 |
Zinkbis[O,O-bis(2-ethylhexyl)]bis(dithiophosphat) Aquatic Chronic 2 H411 |
0,1 – < 0,5 Vol-% |
|
CAS-Nr.: 70024-69-0 01-2119492616-28 |
Benzolsulfonsäure, Mono-C16-24-alkylderivate, Calciumsalze Skin Sens. 1 Achtung H317 |
0 – < 0,1 Vol-% |
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Angaben:
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder
Sicherheitsdatenblatt vorzeigen). Verunglückten aus der Gefahrenzone entfernen. Bei Bewusstlosigkeit
in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen.
Nach Einatmen:
Für Frischluft sorgen. Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen.Bei Atembeschwerden oder
Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten.
Bei Hautkontakt:
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.Kontaminierte Kleidung
ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Nach Augenkontakt:
Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Bei Augenreizung einen
Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Mund ausspülen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt). Bei
Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Daten verfügbar
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
alkoholbeständiger Schaum Löschpulver Kohlendioxid (CO2)
Ungeeignete Löschmittel:
Wasser
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brennbar
Gefährliche Verbrennungsprodukte:
Bei Brand: Gase/Dämpfe, giftig
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
5.4. Zusätzliche Hinweise
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen
lassen.Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl
einsetzen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Personen in Sicherheit bringen.
Schutzausrüstung:
Geeigneten Atemschutz verwenden.
Notfallpläne:
Alle Zündquellen entfernen. Personen in Sicherheit bringen.
6.1.2. Einsatzkräfte
Persönliche Schutzausrüstung:
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Für Rückhaltung:
Geeignetes Material zum Aufnehmen: Sand, Kieselgur, Universalbinder
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung:
siehe Abschnitt 13
6.5. Zusätzliche Hinweise
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
Hinweise zum sicheren Umgang:
Das Material nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und andere Zündquellen
ferngehalten werden. Nicht gegen Flammen oder glühende Gegenstände sprühen.
Brandschutzmaßnahmen:
Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F
aussetzen.
Hinweise zur allgemeinen Industriehygiene
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Kontakt mit Augen und Haut ist zu vermeiden.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von